Hörgeräte zum Nulltarif

Gutes Hören zum Nulltarif

Es ist gesetzlich festgeschrieben, dass Hörgeräte zum Nulltarif dem aktuellen Stand der Technik entsprechen müssen und die Krankenkassen für die Kosten aufkommen. Wenn ein Hörgerät benötigt wird, sollte zuerst der HNO-Arzt aufgesucht werden. Nur er kann ein Hörgerät verordnen, was die Grundlage dafür ist, dass die Krankenkassen die geltenden Festbeträge bezahlen. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt aktuell einen Zuschuss bis zu 741 Euro pro Hörgerät.

Ganz kostenlos sind aber auch Hörgeräte zum Nulltarif nicht. Eine Rezeptgebühr fällt auf jeden Fall an, die beim Einlösen der Verordnung des Arztes fällig wird. Pro Hörgerät sind dies 10 Euro. Bei Heini Weber finden Sie eine große Auswahl an zuzahlungsfreien Hörgeräten der großen Hersteller.

Was ist der Unterschied zu zuzahlungspflichtigen Hörgeräten?

Nulltarif-Hörgeräte decken die wichtigsten Anforderungen ab, die für gutes Hören sorgen. Für besonderes Design, Komforteigenschaften und weitere Klangverbesserungen sind jedoch private Zuzahlungen zu leisten. Wer also den perfekten Sound im Kino oder Theater liebt, seine Hörgeräte per Bluetooth mit Handy und Fernseher vernetzen möchte, oder ganz besondere Ansprüche an das Design oder die Größe des Hörgerätes hat, der sollte sich für ein Hörgerät entscheiden, das über die Nulltarif-Leistungen hinausgeht. Die kompetenten Akustiker von Heini Weber zeigen Ihnen gerne die Unterschiede der verschiedenen Hörgeräte und finden die für Sie perfekte Hörlösung.